WIR HABEN DIE PFLICHT NICHT ZU SCHWEIGEN! - Die auf Henryk M. Broder "Reaktions-Arena"!

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Gerichte - Kläger + Beklagte
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Antisemitismus ist nicht gleich Antizionismus - E. Hecht-Galinski >>>
Antisemitismusstreit - Verschleierung als Methode - Alfred Grosser >>>

Mit dem Antisemitismus-Vorwurf wird versucht, kritische Juden zu disziplinieren. - Rufmord und rassistische Hetze - M. Bodemann >>>

Was darf eine Jüdin in Deutschland gegen Israel sagen? - Patrick Bahners >>
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NICHT DIE OFFIZIELLE HOMEPAGE VON HENRYK M. BRODER

 

Tja, eine echter Herrenreiter. Liegt eine Erbse unter seinem Sattel, geht es um seine wertvolle Befindlichkeit, weiß er sich vor Unbill nicht zu fassen. Geht es um Befindlichkeiten Anderer, ist die allergröbste Keule noch nicht grob genug. Aber beim Leute beschimpfen, die sich mangels Eloquenz oder mangels Gelegenheit nicht wehren können, war HMB immer schon gut. Quelle Beitrag 45

Das Gesetz bin ich - auch für die anderen?
Richter, Gerichte, Kläger und Beklagte

Das Recht zu beleidigen“, zitiert Herrenreiter Henryk M. Broder den britischen Darsteller des Mr. Bean, sei „sehr viel wichtiger, als das Recht, nicht beleidigt zu werden“. Ein Recht, das Henryk Modest Broder  für sich selbst in Anspruch nimmt, ohne es anderen  zuzugestehen!

Seiten zum Thema:

Hecht-Galinski ./. Broder >>>

Deutsche Richter Erben der Firma Freisler? >>>

Shraga Elam - Erlebnis der besondern Art >>>

Broder ./. Arendt >>>

Melzer ./. Broder >>>

Frau Krienen./. Herr Broder >>>

Weitere rechtliche Auseinandersetzungen Broders bei Wikipedia aufgeführt im folgenden:

Broders herabsetzende Charakterisierungen politischer Gegner führten in einigen Fällen zu Anzeigen gegen ihn (siehe Kapitel über Prozesse). Beispiele für solche Charakterisierungen sind:
  • André Brie Mathias Bröckers Noam Chomsky, Norman Finkelstein: jüdischer Antisemit[29] – Anlass: Finkelsteins Auslassungen über die angebliche „Holocaustindustrie“ und Kritik an der Politik Israels, Alfred Grosser, Horst-Eberhard Richter, Peter Sloterdijk, Jörg Zink.

    Wikipedia - Stand 16.4.2008


     

    Wegen persönlicher Angriffe und umstrittener Zitate stand Broder mehrfach vor Gericht.
    • 1986 erwirkte der Intendant des Frankfurter Schauspiels, Günther Rühle, eine einstweilige Verfügung, durch die der Verkauf von Broders Buch Der ewige Antisemit vorübergehend gestoppt wurde. Hintergrund war der Skandal um das Theaterstück Der Müll, die Stadt und der Tod von Fassbinder. Rühle hatte sich trotz öffentlichen Widerspruchs für die Aufführung entschieden; ihm wurde nachgesagt, er habe in diesem Zusammenhang von einem „Ende der Schonzeit für die Juden“ gesprochen. Das Gerichtsverfahren endete in der Hauptsache mit einem Vergleich; Broder zitiert Rühle nun mit „dass der Jude nicht ewig in einem Schonbezirk gehalten werden dürfe“.[36]

       
    • 1994 klagte Gert von Paczensky erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen Broders Bezeichnung „linker Antisemit“ für ihn und Alice Schwarzer.[37] Broder behauptet, Alice Schwarzer habe eine Mitarbeiterin für untragbar erklärt, weil sie „die Geliebte eines militanten Juden“ gewesen sei.[38]
    • 2004 schrieb der Soziologe Y. Michal Bodemann in der Süddeutschen Zeitung einen Essay über den Diskurs über Parallelgesellschaften, in dem er allerdings Juden an die Stelle von Türken oder Muslimen setzte, um zu demonstrieren, dass die Empörung über solche Äußerungen von der jeweiligen Ethnie abhänge: „Viele Juden meinen, sie kämen auch ohne Deutschkenntnisse aus. Schulische Aktivitäten, wenn sie denn einmal auf einen Samstag fallen, werden boykottiert. Frauen sind im Judentum auch heute noch Bürger zweiter Klasse. […] Ein Artikel dieser Sorte, erschiene er denn in einer deutschen Zeitung, würde eine Welle der Entrüstung hervorrufen. […] Wenn wir in diesem Bericht jedoch das Wort „Juden“ durch die Wörter „Muslime“ oder „Türken“ ersetzen und den Inhalt etwas umschreiben, dann liegt die Sache ganz anders. Solche Berichte lesen wir fast täglich, sie sind, trotz ihrer Halbinformiertheit, das Selbstverständlichste der Welt.“[39] Broder setzte dem entgegen, „dass man die zugewanderten Juden nicht dazu anhalten muss, ihre Kinder in die Schulen zu schicken und dass die jüdischen Gemeinden, im Gegensatz zu den moslemischen, Deutschkurse anbieten, um den Einwanderern den Einstieg zu erleichtern.“[40] und nannte Bodemann einen „promovierten Schwachkopf“ und „selbstgerechten Trottel“, der so „dumm“ sei, „dass verglichen mit ihm ein Kuhfladen noch als Pizza Margarita durchgehen könnte“. Broder stellte ihn zudem in der Rangfolge seiner Negativauszeichnung „Schmock der Woche“ weit nach oben: „Der nächste Schmock der Woche wird es schwer haben, sich gegen ihn zu behaupten“; er sei „der Megaschmock des Jahres“. Bodemann verklagte Broder wegen dieser Äußerungen auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld); das Gericht schlug Anfang 2007 einen Vergleich über 5000 Euro vor.[41]
    • 2005 verklagten sein ehemaliger Verleger Abraham Melzer und dessen Autor Hajo Meyer Broder auf Unterlassung eines Kommentars auf der Achse des Guten. Broder hatte dort am 12. September 2005 unter dem Titel „Holo mit Hajo – Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“ ausgeführt: „Mein alter Freund Abraham (Abi) Melzer hat da eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt. Letzten Montag trat er zusammen mit seinem besten Pferd im Stall, dem Berufsüberlebenden Hajo Meyer, an der Leipziger Uni auf, wo der Antisemitismus derzeit als akademischer Zeitvertreib gepflegt wird wie vor ein paar Semestern noch der Marxismus-Leninismus als wissenschaftliche Disziplin. – Ich hatte vor, mir diese beiden Kapazitäten für angewandte Judäophobie aus der Nähe anzusehen, mußte leider wegen eines Malheurs kurzfristig umdisponieren.“[42] Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte Broder mit Urteil vom 8. November 2007 die Bezeichnung „brauner Dreck“, weil damit der Eindruck erweckt werde, Melzers Verlag veröffentliche NS-Propaganda. Das Gericht bestätigte allerdings die in den Medien diskutierte Existenz eines jüdischen Antisemitismus und die Zulässigkeit der Äußerungen Broders, „nach allem, was in Meyers Buch steht und bei der Lesung in Leipzig gesagt wurde“ und wies die Klage Meyers vollständig und die von Melzer in den übrigen Punkten ab.[43] In engem Zusammenhang mit dem Unterlassungsstreit musste sich Broder in zwei Fällen gegen den Vorwurf der Beleidigung verteidigen:
      • Während des Verfahrens in der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt hatte Broder gegenüber der Süddeutschen Zeitung in Anspielung auf den Volksgerichtshof geäußert: „Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht.“[44] Das Amtsgericht München sprach Broder am 22. April 2007 mit der Begründung frei, die deutsche Justiz müsse sich dem historischen Erbe stellen.[45]
      • In einem von Melzer parallel zum Unterlassungsprozess angestrengten Strafverfahren wegen Beleidigung hatte das Amtsgericht Tiergarten bereits am 11. Juli 2006 auf Freispruch erkannt.[46] Das Verfahren kommentierte Broder auf der Achse des Guten mit einer spöttischen Kritik an dem beteiligten Oberstaatsanwalt, dem er indirekt vorhielt, das Verfahren wegen der jüdischen Identität der Beteiligten hochgespielt und moralisch überbewertet zu haben.[47] In einem Gastkommentar der Deutschen Richterzeitung äußerte er sich dazu direkter: „In einem Verfahren wegen Beleidigung, bei dem ich den Angeklagten gab, merkte der Staatsanwalt, der die Anklage vertrat, dass er sich vergaloppiert hatte und plädierte auf Freispruch. Er konnte sich freilich die Bemerkung nicht verkneifen, ich sollte doch mal darüber nachdenken, ob ich mit meinem Verhalten ‚den Juden einen Gefallen erweisen‘ würde. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Staatsanwalt die Religionszugehörigkeit eines Angeklagten thematisiert und gesagt hätte, der Angeklagte solle es sich überlegen, ob er mit seinem Verhalten den Katholiken/Protestanten/Moslems oder Hindus einen Gefallen getan hätte. Warum dann im Falle eines Juden? Mir lag schon ein Wort auf der Zunge, das mit ‚Anti‘ anfängt und mit ‚Semit‘ aufhört. Ich verschluckte es. Es war besser so.“[48]

      Wikipedia - Stand 16.4.2008



     

    21.10.2008 - Wenn der Mund größer ist als das Hirn -  Prof. XY meldet: "In der ersten Sache darf Broder schon mal blechen -- In dem  Emeritierungspunkt hat er die Verzichtserklärung abgegeben.  Nun kommt  noch die "Nazi-Vater" Geschichte."
    Zur Erinnerung. Frühere rechtliche Auseinandersetzungen mit Prof. XY haben Broder um die 15 000€ gekostet.....

    17.10.2008 - Prof. Dr. XY ist kein Kacker! Aber wer? >>>

    Der Stein des Anstoßes: Mit dem Antisemitismus-Vorwurf wird versucht, kritische Juden zu disziplinieren. - Rufmord und rassistische Hetze -  Prof. XY

    Auch: Die unendliche Geschichte - oder wie man eine Niederlage in einen Sieg verwandelt. - Abraham Melzer

 

Wikipedia meldet:

Gerichtsverfahren gegen Broder

Wegen persönlicher Angriffe und umstrittener Zitate stand Broder mehrfach vor Gericht.

  • 1986 erwirkte der Intendant des Frankfurter Schauspiels, Günther Rühle, eine einstweilige Verfügung, durch die der Verkauf von Broders Buch Der ewige Antisemit vorübergehend gestoppt wurde. Hintergrund war der Skandal um das Theaterstück Der Müll, die Stadt und der Tod von Fassbinder. Rühle hatte sich trotz öffentlichen Widerspruchs für die Aufführung entschieden; ihm wurde nachgesagt, er habe in diesem Zusammenhang von einem „Ende der Schonzeit für die Juden“ gesprochen. Das Gerichtsverfahren endete in der Hauptsache mit einem Vergleich; Broder zitiert Rühle nun mit „dass der Jude nicht ewig in einem Schonbezirk gehalten werden dürfe“.[33]

  • 2004 schrieb der Soziologe Y. Michal Bodemann in der Süddeutschen Zeitung einen Essay über den Diskurs über Parallelgesellschaften, in dem er allerdings Juden an die Stelle von Türken oder Muslimen setzte, um zu demonstrieren, dass die Empörung über solche Äußerungen von der jeweiligen Ethnie abhänge: „Viele Juden meinen, sie kämen auch ohne Deutschkenntnisse aus. Schulische Aktivitäten, wenn sie denn einmal auf einen Samstag fallen, werden boykottiert. Frauen sind im Judentum auch heute noch Bürger zweiter Klasse. […] Ein Artikel dieser Sorte, erschiene er denn in einer deutschen Zeitung, würde eine Welle der Entrüstung hervorrufen. […] Wenn wir in diesem Bericht jedoch das Wort „Juden“ durch die Wörter „Muslime“ oder „Türken“ ersetzen und den Inhalt etwas umschreiben, dann liegt die Sache ganz anders. Solche Berichte lesen wir fast täglich, sie sind, trotz ihrer Halbinformiertheit, das Selbstverständlichste der Welt.“[36] Broder setzte dem entgegen, „dass man die zugewanderten Juden nicht dazu anhalten muss, ihre Kinder in die Schulen zu schicken und dass die jüdischen Gemeinden, im Gegensatz zu den moslemischen, Deutschkurse anbieten, um den Einwanderern den Einstieg zu erleichtern.“[37] und nannte Bodemann einen „promovierten Schwachkopf“ und „selbstgerechten Trottel“, der so „dumm“ sei, „dass verglichen mit ihm ein Kuhfladen noch als Pizza Margarita durchgehen könnte“. Broder stellte ihn zudem in der Rangfolge seiner Negativauszeichnung „Schmock der Woche“ weit nach oben: „Der nächste Schmock der Woche wird es schwer haben, sich gegen ihn zu behaupten“; er sei „der Megaschmock des Jahres“. Bodemann verklagte Broder wegen dieser Äußerungen auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld); das Gericht schlug Anfang 2007 einen Vergleich über 5000 Euro vor.[38]

  • Unter dem Titel „Holo mit Hajo – Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“ schrieb Broder am 12. September 2005 auf der Achse des Guten: „Mein alter Freund Abraham (Abi) Melzer hat da eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt. Letzten Montag trat er zusammen mit seinem besten Pferd im Stall, dem Berufsüberlebenden Hajo Meyer, an der Leipziger Uni auf, wo der Antisemitismus derzeit als akademischer Zeitvertreib gepflegt wird wie vor ein paar Semestern noch der Marxismus-Leninismus als wissenschaftliche Disziplin. – Ich hatte vor, mir diese beiden Kapazitäten für angewandte Judäophobie aus der Nähe anzusehen, mußte leider wegen eines Malheurs kurzfristig umdisponieren.“[39] Melzer – von Broder regelmäßig in Anspielung auf die Bezeichnung GröFaZ für Adolf Hitler als „GRÖVAZ“ (größter Verleger aller Zeiten) bezeichnet – klagte gegen diese Aussage vor dem Landgericht Frankfurt auf Unterlassung und bekam überwiegend Recht. Vor der Entscheidung kommentierte Broder das Verfahren gegenüber der Süddeutschen Zeitung (in Anspielung auf den Volksgerichtshof) mit den Worten: „Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht.“[40] In dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Auch vom Amtsgericht München wurde Broder am 23. April 2007 vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Anders als im Frankfurter Strafbefehl beurteilte der Münchner Amtsrichter den Vergleich mit dem Volksgerichtshof nicht mehr als eine das Frankfurter Gericht ehrverletzende Äußerung. Aus dem Zusammenhang werde deutlich, dass Broder keine geistig-inhaltliche Nähe zu dem nationalsozialistischen Tribunal unterstellt habe.

Quelle

 

 

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