Gerichtsverfahren gegen Broder
Wegen persönlicher Angriffe und umstrittener Zitate stand Broder mehrfach vor Gericht.
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1986 erwirkte der Intendant des Frankfurter Schauspiels, Günther Rühle, eine einstweilige Verfügung, durch die der Verkauf von Broders Buch Der ewige Antisemit vorübergehend gestoppt wurde. Hintergrund war der Skandal um das Theaterstück Der Müll, die Stadt und der Tod von Fassbinder. Rühle hatte sich trotz öffentlichen Widerspruchs für die Aufführung entschieden; ihm wurde nachgesagt, er habe in diesem Zusammenhang von einem „Ende der Schonzeit für die Juden“ gesprochen. Das Gerichtsverfahren endete in der Hauptsache mit einem Vergleich; Broder zitiert Rühle nun mit „dass der Jude nicht ewig in einem Schonbezirk gehalten werden dürfe“.[33]
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1994 klagte Gert von Paczensky erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen Broders Bezeichnung „linker Antisemit“ für ihn und Alice Schwarzer.[34] Broder behauptet, Alice Schwarzer habe eine Mitarbeiterin für untragbar erklärt, weil sie „die Geliebte eines militanten Juden“ gewesen sei.[35]
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2004 schrieb der Soziologe Y. Michal Bodemann in der Süddeutschen Zeitung einen Essay über den Diskurs über Parallelgesellschaften, in dem er allerdings Juden an die Stelle von Türken oder Muslimen setzte, um zu demonstrieren, dass die Empörung über solche Äußerungen von der jeweiligen Ethnie abhänge: „Viele Juden meinen, sie kämen auch ohne Deutschkenntnisse aus. Schulische Aktivitäten, wenn sie denn einmal auf einen Samstag fallen, werden boykottiert. Frauen sind im Judentum auch heute noch Bürger zweiter Klasse. […] Ein Artikel dieser Sorte, erschiene er denn in einer deutschen Zeitung, würde eine Welle der Entrüstung hervorrufen. […] Wenn wir in diesem Bericht jedoch das Wort „Juden“ durch die Wörter „Muslime“ oder „Türken“ ersetzen und den Inhalt etwas umschreiben, dann liegt die Sache ganz anders. Solche Berichte lesen wir fast täglich, sie sind, trotz ihrer Halbinformiertheit, das Selbstverständlichste der Welt.“[36] Broder setzte dem entgegen, „dass man die zugewanderten Juden nicht dazu anhalten muss, ihre Kinder in die Schulen zu schicken und dass die jüdischen Gemeinden, im Gegensatz zu den moslemischen, Deutschkurse anbieten, um den Einwanderern den Einstieg zu erleichtern.“[37] und nannte Bodemann einen „promovierten Schwachkopf“ und „selbstgerechten Trottel“, der so „dumm“ sei, „dass verglichen mit ihm ein Kuhfladen noch als Pizza Margarita durchgehen könnte“. Broder stellte ihn zudem in der Rangfolge seiner Negativauszeichnung „Schmock der Woche“ weit nach oben: „Der nächste Schmock der Woche wird es schwer haben, sich gegen ihn zu behaupten“; er sei „der Megaschmock des Jahres“. Bodemann verklagte Broder wegen dieser Äußerungen auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld); das Gericht schlug Anfang 2007 einen Vergleich über 5000 Euro vor.[38]
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Unter dem Titel „Holo mit Hajo – Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“ schrieb Broder am 12. September 2005 auf der Achse des Guten: „Mein alter Freund Abraham (Abi) Melzer hat da eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt. Letzten Montag trat er zusammen mit seinem besten Pferd im Stall, dem Berufsüberlebenden Hajo Meyer, an der Leipziger Uni auf, wo der Antisemitismus derzeit als akademischer Zeitvertreib gepflegt wird wie vor ein paar Semestern noch der Marxismus-Leninismus als wissenschaftliche Disziplin. – Ich hatte vor, mir diese beiden Kapazitäten für angewandte Judäophobie aus der Nähe anzusehen, mußte leider wegen eines Malheurs kurzfristig umdisponieren.“[39] Melzer – von Broder regelmäßig in Anspielung auf die Bezeichnung GröFaZ für Adolf Hitler als „GRÖVAZ“ (größter Verleger aller Zeiten) bezeichnet – klagte gegen diese Aussage vor dem Landgericht Frankfurt auf Unterlassung und bekam überwiegend Recht. Vor der Entscheidung kommentierte Broder das Verfahren gegenüber der Süddeutschen Zeitung (in Anspielung auf den Volksgerichtshof) mit den Worten: „Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht.“[40] In dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Auch vom Amtsgericht München wurde Broder am 23. April 2007 vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Anders als im Frankfurter Strafbefehl beurteilte der Münchner Amtsrichter den Vergleich mit dem Volksgerichtshof nicht mehr als eine das Frankfurter Gericht ehrverletzende Äußerung. Aus dem Zusammenhang werde deutlich, dass Broder keine geistig-inhaltliche Nähe zu dem nationalsozialistischen Tribunal unterstellt habe.